Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotograf*innen / Künstler*innen

Galerie in der Wilhelmine5

 

 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Künstler*innen-AGB“) gelten zwischen der Galerie in der Wilhelmine5 GbR und allen Künstler*innen und Fotograf*innen („Künstler*innen“), die die Leistungen der Galerie in Anspruch nehmen.

1.2 Die Galerie erbringt Leistungen ausschließlich gemäß dieser Künstler*innen-AGB und einer zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung mit der Künstlerin / dem betreffenden Künstler. Von den Künstler*innen-AGB abweichende Geschäftsbedingungen der Künstlerin / des Künstlers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Künstler*innen-AGB sind nur gültig, soweit sie von der Galerie schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn die Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen der Künstlerin / des Künstlers der Galerie zur Kenntnis gebracht wurden und die Galerie diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.3 Die Galerie behält sich vor, die Künstler*innen-AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesem Fall wird die Galerie der Künstlerin / dem Künstler die Änderungen mitteilen. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn die Künstlerin / der Künstler nicht binnen vier Wochen nach Änderungsmitteilung widerspricht.

 

2. Urheberrecht

2.1 Urhebererklärung

Die Künstlerin / Der Künstler versichert, dass sich das Werk in ihrem/seinem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Sie/Er versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihr/ihm ist.

2.2 Nutzung und Verwertung

Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung der Künstlerin / des Künstlers erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck. 

2.3 Namensnennung

Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Künstlerin / des Künstlers (Urheberin / Urheber) zu nennen.

2.4 Veröffentlichungen

Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses der Urheberin / des Urhebers.

Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis der / des auf den Unterlagen genannten Künstlerin / Künstlers und unter Nennung ihres / seines Namens veröffentlicht werden.

2.5 Die Künstlerin / Der Künstler ist verpflichtet, auf Anfrage der Galerie eine Fotografie von sich sowie eine Kurzbiographie zur Verfügung zu stellen, die die Galerie unentgeltlich, ganz oder in Teilen, für alle Werbemaßnahmen in allen Medien (insbesondere Print- und Online-Medien) in Zusammenhang mit den Werken bzw. einer Ausstellung nutzen kann. Die Künstlerin / Der Künstler sichert ausdrücklich zu, dass diese zur Verfügung gestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind.

2.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung

Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.

 

3. Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien

3.1 Übergabe des Werkes

Die Künstlerin / Der Künstler ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben. Dafür erhält sie / er von der Galerie eine entsprechende Werkliste.

3.2 Veranstaltungen

Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Künstlerin / des Künstlers zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist sie / er dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde.

3.3 Haftung

Die Künstlerin / Der Künstler haftet nur für Schäden, die sie / er oder ihre / seine Erfüllungsgehilf*innen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.

3.4 Versicherungen

Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert. Die Galerie trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden.

3.5 Transport / Transportversicherung

Die Kosten für den sachgemäßen Transport des Werkes sowie deren Versicherung sind von demjenigen zu übernehmen, der laut vertraglicher Vereinbarung den Transport übernimmt.

3.6 Vernichtung / Zerstörung / Diebstahl / Beschädigung / witterungsbedingte Schädigung

Die Galerie trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern. Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die Galerie bzw. die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin / den Künstler unverzüglich zu unterrichten; das Recht der Künstlerin / des Künstlers zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.

3.7 Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin / den Eigentümer

Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin / den Künstler vorab zu unterrichten und mit ihr / ihm eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk kostenfrei zurückzugeben.

3.8 Reisekosten

Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen der Künstlerin / des Künstlers zur Erfüllung des Vertrages werden - ausschließlich nach vorheriger Absprache - von der Galerie gegen Nachweis erstattet.

3.9 Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen der Künstlerin / des Künstlers werden - ausschließlich nach vorheriger Absprache - von der Galerie gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen.

3.10 Rückgabe des Werkes

Wird das Werk der Galerie nur vorübergehend überlassen, so ist sie / er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der Künstlerin / des Künstlers. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.

 

4. Schlussbestimmungen

4.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Galerie, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

4.2 Sofern in dem jeweiligen Vertrag anderslautende Regelungen getroffen worden sind, gelten diese gegenüber diesen Künstler*innen-AGB vorrangig.

4.3 Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen sowie dieser Künstler*innen-AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

4.4 Sollte eine Bestimmung dieser Künstler*innen-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

4.5 Ergänzend findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.